Kurzfristige Anpassung der Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg

Zukünftig nur noch fünf Tage Isolationspflicht, wenn keine Symptome mehr auftreten. Symptomlose Haushaltsangehörige müssen nicht mehr automatisch in Isolation.

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Ab dem heutigen Dienstag, 3. Mai 2022 ändert das Land Baden-Württemberg die Regelungen für Quarantäne und Isolierung im Falle einer Covid-19-Infektion. Basis hierzu ist eine Empfehlung des Robert-Koch-Institutes, die am Montag veröffentlicht wurde.

Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

„Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus. Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen durch das Virus hinnehmen müssen. Klar sagen möchte ich aber heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis

Personen, die via Corona-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet diese Isolation nun, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben.

Treten nach fünf Tagen weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Weiterhin gilt: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai 2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich: Diese Personen können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.