Corona-Verordnung bis 30. Mai 2022 verlängert. In Zahnarztpraxen keine Maskenpflicht mehr.
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Ab Montag, 2. Mai 2022 gilt eine überarbeitete Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Diese enthält lediglich zwei Änderungen bei Zahnarztbesuchen in Zahnarztpraxen.
- Bei Zahnarztbesuchen in Zahnarztpraxis ist die Maskenpflicht nun ausdrücklich aufgehoben, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass die Maskenpflicht nur in Arztpraxen gelten soll.
- Die Corona-Verordnung an sich ist nun bis zum 30. Mai 2022 verlängert. Damit gelten die bisherigen Regelungen seit April weiter, damit beispielsweise die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im Öffentlichen Personennahverkehr.
Grundlegende Empfehlungen auch weiterhin
Die so genannten „AHA+L+A“-Regeln sollen entsprechend eigenverantwortlich weiterhin eingehalten werden:
- Abstand halten,
- Hygiene beachten,
- im Alltag eine Maske tragen,
- regelmäßig lüften,
- die Corona-Warn-App nutzen.
Zudem wird weiterhin dringend empfohlen, das kostenlose Angebot einer Corona-Schutzimpfung sowie einer Auffrischung („Boostern“) zu nutzen.