Neue Corona-Testverordnung ab heute mit Einschränkungen bei Bürgertests

Nasenabstrich Symbolbild (Foto: Mufid Majnun, Unsplash.com)

Tests nur noch für bestimmte Personengruppen weiterhin kostenlos oder mit 3 Euro Selbstbeteiligung.

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Zum heutigen 30. Juni 2022 tritt eine neue Corona-Testverordnung in Kraft, die den bisher für alle verfügbaren Bürgertest, also von entsprechenden Stellen durchgeführte Corona-Schnelltests, nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos oder mit einer 3-Euro-Eigenbeteiligung ermöglicht. Damit sollen, trotz der inzwischen wieder deutlich ansteigenden Infektionszahlen, die immensen Kosten für Corona-Schnelltests eingedämmt werden. Weiterhin soll aber nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gelten, dass Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests geschützt werden sollen.

Weiterhin kostenlose Bürgertests nur noch für Risikogruppen

Bestimmte Personengruppen können auch zukünftig kostenlos Bürgertests durchführen lassen, wobei sie die entsprechende Begründung anhand „geeigneter Nachweise“ belegen müssen.

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag,
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere in den ersten drei Monaten,
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen,
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“),
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen,
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
  • pflegende Angehörige,
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.

Für pflegende Angehörige und für Besucher beziehungsweise Behandelte in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen oder Krankeneinrichtungen hält das Bundesgesundheitsministerium auf der Website der Corona-Testverordnung ein Musterformular zum Ausdrucken bereit.

Auch Tests mit Eigenbeteiligung nicht für alle

Nicht ganz so bekannt ist, dass auch ein Schnelltest mit 3 Euro Eigenbeteiligung nicht für alle Testwillige zur Verfügung steht. So sind ab sofort vergünstigte Schnelltests nur für folgende Gruppen möglich:

  • Personen vor einer Risikoexposition, also beispielsweise vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen et cetera,
  • Personen, bei denen die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt.

Das Bundesgesundheitsministerium weist explizit darauf hin, dass Personen, die symptomatisch sind, also Krankheitszeichen zeigen, sich direkt an ihren Arzt wenden sollen, um dort einen Test durchführen zu lassen.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.