Allein in Deutschland warten über 9.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. So auch Günter Hangstörfer, der auf Grund einer schweren chronischen Lebererkrankung im Helios Klinikum Pforzheim behandelt wird.
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Günter Hangstörfer ist seit über einem Jahr in Behandlung bei Prof. Dr. Christian Rupp, Chefarzt der Gastroenterologie. 2021 wurde bei ihm ein Lebertumor festgestellt, der im Helios Klinikum vollständig entfernt werden konnte. Jedoch leidet der lebensfrohe Mittsechziger, bedingt durch eine Stoffwechselerkrankung, unter einer chronischen Lebererkrankung im Endstadium. Eine Spenderleber ist seine einzige Heilungschance.
Prof. Rupp hat deshalb das Transplantationszentrum Heidelberg kontaktiert, um ihn auf die Warteliste für eine Lebertransplantation zu setzen. Die geforderten Voruntersuchungen haben ergeben, dass Hangstörfer keine Begleiterkrankungen vorweist und damit die Transplantationsvoraussetzungen erfüllt. Aufgrund des Schweregrades seiner Erkrankung steht Hangstörfer nun seit Anfang des Jahres auf der Warteliste und hat durch die erhöhte Dringlichkeitsstufe eine gute Chance, noch in diesem Jahr eine Spenderleber zu erhalten.
Günter Hangstörfer ist der erste Patient, den das Helios Klinikum Pforzheim auf die Transplantationsliste setzte. Denn derzeit warten jedes Jahr doppelt so viele Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan, wie Transplantationsorgane verfügbar sind.
Für Organspenden Zustimmung zu Lebzeiten nötig
Die postmortale Organspende, also die Organspende nach eingetretenem Tod, ist in Deutschland unter anderem im Transplantationsgesetz geregelt und erfordert bestimmte Voraussetzungen: „Eine bindende Voraussetzung für die Organentnahme nach eingetretenem Tod ist die Zustimmung zu Lebzeiten. Die Entscheidung für eine Organspende ist freiwillig. Jeder muss diese Entscheidung für sich selbst treffen und den eigenen Willen bekunden. Zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder Sie teilen Ihren Angehörigen mit, was Ihr Wunsch ist, wenn etwas passiert“, empfiehlt Prof. Dr. Christian Rupp.
Der Organspendeausweis dokumentiert, ob eine Organspende gewünscht ist oder nicht, und falls ja, welche Organe entnommen werden dürfen. Er entlastet die Angehörigen, weil sie diese Entscheidung nicht treffen müssen. Liegt kein Organspendeausweis vor, kann der mutmaßliche Wille durch die Angehörigen glaubhaft gemacht. Besteht jedoch nur ein kleinster Zweifel an der Bereitschaft des Verstorbenen seine Organe zu spenden, dürfen keine Organe entnommen werden.
Damit einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, muss dieser Hirntod sein. Ein hirntoter Mensch hat keine Hirnfunktion mehr, er nimmt nichts wahr und hat kein Bewusstsein. Seine Körperfunktionen – vor allem die Atmung – können nur durch Maschinen aufrechterhalten werden. Dieser irreversible und damit unumkehrbare Verlust sämtlicher Hirnfunktionen muss immer von zwei unabhängigen erfahrenen Experten festgestellt werden.
„Die Organe eines hirntoten Menschen funktionieren nur mit Hilfe von Maschinen. Die Spende solcher Organe kann hingegen einem schwerkranken Patienten wie Herrn Hangstörfer ein zweites Leben schenken“, ergänzt Prof. Dr. Rupp.
Quelle(n): pm