Informationen über Bodenrichtwerte zur Abgabe der Feststellungserklärung nun veröffentlicht. Grundstücksbesitzer müssen tätig werden. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Grundstücksbesitzer müssen bis zum 31. Oktober 2022 (Besitzer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zu einem gesonderten Abgabezeitpunkt) ihrem zuständigen Finanzamt eine so genannten Feststellungserklärung zu ihrem Grundstück abgeben. Dies ist erforderlich, da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Berechnung der Grundsteuer bundesweit reformiert werden muss. Für eine Feststellungserklärung, die über das Finanzamtsportal „Mein ELSTER“ abgegeben werden soll, sind Angaben über das Grundstück notwendig. Im Falle von mehreren im Besitz befindlichen Grundstücken (beispielsweise auch für extern liegende Garagen) müssen diese ebenfalls angegeben werden.
Grundstücksbesitzer haben hierzu in den letzten Wochen entsprechende Post ihres Finanzamts mit Angaben über das dort für die Berechnung der Grundsteuer hinterlegte Grundstück beziehungsweise Grundstücke. Diese Informationen sind relevant für die Abgabe der Feststellungserklärung.
Bodenrichtwerte der Stadt Pforzheim
Für die Berechnung der Grundsteuer dient neben der Größe eines Grundstücks der so genannte Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Diese Bodenrichtwerte in Pforzheim hat ein Gutachterausschuss der Stadt Pforzheim gemäß § 196 Baugesetzbuch zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Recherchiert werden können diese rund 300 Bodenrichtwertzonen in Pforzheim nun im landesweiten Bodenrichtwertsinformationssystem „BORIS-BW“, zusätzlich zu den wertrelevanten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks.
Recherchiert werden kann entweder direkt mit Vergrößern der Karte oder über die Suchfunktion, dort mit der Angabe der genauen Adresse des Grundstücks, der Gemarkung oder der Flurstücksnummer. Die recherchierten Informationen können dann als PDF-Datei ausgegeben und ausgedruckt werden.
Für das Portal „Mein Elster“ ist ein persönlicher Zugang erforderlich, der die Angabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer erfordert, die im Schreiben des Finanzamts angegeben ist, aber beispielsweise auch aus dem Steuerbescheid herausgelesen werden kann. Das Finanzamt weist darauf hin, dass auch „nahe Angehörige“ über ihren eigenen Zugang zum Portal diese Informationen an das Finanzamt übermitteln können.
Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten und zum Gutachterausschuss hält die Stadt Pforzheim unter www.pforzheim.de/gutachterausschuss bereit. Informationen zur neuen Grundsteuer gibt es auf einer gemeinsamen Website der Finanzämter in Baden-Württemberg unter www.grundsteuer-bw.de.
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