Ergebnis der vorsorglichen Untersuchung des Kindes wurde durch eine Nachtestung widerlegt.
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Der Verdacht auf eine Affenpockeninfektion bei einem vierjährigen Mädchen aus Pforzheim, der letzte Woche von Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gemeldet wurde, hat sich nach einer weiteren diagnostischen Abklärung im Labor des Landesgesundheitsamtes nicht bestätigt.
Ein Rachenabstrich des symptomfreien Kindes wurde im Rahmen einer familiären Affenpocken-Häufung am 5. August 2022 vorsorglich mittels PCR-Test auf Orthopocken-Genmaterial untersucht. Der Affenpocken-Virus gehört hierbei zum Stamm der Orthopocken. Bei der Untersuchung wurde zunächst ein positiver Orthopockenbefund erhoben und an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Aufgrund fehlender klinischer Erkrankungszeichen und der noch ausstehenden Affenpocken-Bestätigung wurden sowohl die Originalprobe als auch zwei weitere Rachenabstriche des Kindes mittels spezifischer Affenpocken-PCR im Landesgesundheitsamt untersucht. Hierbei konnte eine Affenpockeninfektion des Kindes ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsamt werde den Fall aufgrund der fehlenden Falldefinition zurücknehmen.
Es sei „äußerst selten“, dass bei Probenahme oder Testdurchführung eine Kontamination zu einem falschen Ergebnis führt. Daher sei es wichtig, wie in diesem Fall geschehen, bei unklaren Konstellationen weiterführende Untersuchungen anzuschließen.
Quelle(n): pm