Stadtwerke muss weiterhin "Preiswucher in der Grundversorgung" unterlassen. (Lesezeit: 2 Minuten)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Der so genannte Tarifsplit bei der Strom-Grundversorgung, den die Stadtwerke Pforzheim zu Beginn des Jahres als Reaktion auf die gesetzlich vorgeschriebene Übernahme von Neukunden von anderen Stromlieferanten angewendet hatten, führt nun auch beim Oberlandesgericht Karlsruhe zu einer Schlappe für die Stadtwerke Pforzheim. Die Stadtwerke hatten hierbei von Neukunden einen horrenden Tarif von 1,08 Euro pro Kilowattstunde Strom gefordert und dies damit begründet, dass aufgrund der Neukundensituation von den Stadtwerken zusätzlicher Strom teuer eingekauft werden müsse. Bundesweit erregte diese Preispolitik in der Grundversorgung eine Vielzahl von kritischen Stimmen und ließ auch Wettbewerber auf dem Strommarkt aufhorchen.
Ein Unternehmen, dass den Rechtsweg eingegangen ist, ist das Unternehmen LichtBlick, dass bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Mannheim eine Unterlassungsverfügung gegen die Stadtwerke Pforzheim erwirkt hatte, um gegen „Preiswucher in der Grundversorgung“ anzugehen. In der nächstinstanzlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurde diese Entscheidung bestätigt. Das Gericht habe entschieden, so LichtBlick in einer Pressemitteilung, dass die „Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskund*innen rechtswidrig und die Praxis der sogenannten Preisspaltung wettbewerbswidrig war“. Grundversorgungstarife sind nach Angaben der Bundesnetzagentur seit Jahren deutlich teurer als die Angebote des Wettbewerbs.
Quelle(n): pm