Erdgas wird ab Januar um 27 Prozent und Strom um 29 Prozent teurer.
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Was bereits bei vielen Energiekunden der Fall ist mit teilweise drastischen Preiserhöhungen, kommt nun auch auf Kunden der Stadtwerke Pforzheim zu, wenn auch bei weitem nicht in den Maßen, wie bei einigen Negativbeispielen.
Aufgrund der aktuellen Preissituation auf den Energiebörsen passen die Stadtwerke die Preise in der Grundversorgung an. Die dortigen Tarife steigen zum 1. Januar 2023 bei Erdgas um 27 Prozent an, bei Strom um 29 Prozent. Die Anpassung ist notwendig, so die Stadtwerke, da der Strompreis an den Großhandelsmärkten für das Kalenderjahr 2023 weiterhin um ein Vielfaches höher ist als im Vorjahr. Ähnlich ist die Entwicklung beim Gas. Dennoch bleiben die Preiserhöhungen unter den durchschnittlichen Preisentwicklungen bei ebenfalls grundversorgenden Wettbewerbern
„Es ist uns gelungen, durch unsere langfristige Einkaufsstrategie den Preisanstieg moderat zu halten“, so SWP-Geschäftsführer Herbert Marquard. Ein 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch in Höhe von 18.000 kWh im Jahr müsse mit monatlichen Mehrkosten in Höhe von rund 53 Euro rechnen. Bei einem angenommenen Stromverbrauch in Höhe von jährlich 2.500 kWh komme noch einmal monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 25 Euro hinzu.
Preisabschlag im Dezember
Die gesetzlichen Maßnahmen werden die Stadtwerke Pforzheim, so wie auch andere Energieunternehmen, durchreichen. Damit ist zunächst der Abschlag beim Gasverbrauch im Dezember gemeint. Diesen monatlichen Abschlag, den alle Gaskunden monatlich im voraus gemäß dem Durchschnittswert des Vorjahres bezahlen, wird einmalig im Dezember vom Staat übernommen. Der Entlastungsbetrag wird dabei über eine Formel berechnet, die sowohl den für September prognostizierten Verbrauch sowie den aktuellen Verkaufspreis im Dezember berücksichtigt. Die Entlastungssumme und der tatsächliche Abschlag werde daher, so die Stadtwerke, „vermutlich bei zahlreichen Kunden in der Höhe nicht übereinstimmen“, die Differenz werde dann bei der Jahresendabrechnung in Form einer Gutschrift oder Forderung abgerechnet.
Die diskutierten Maßnahmen zu einem Strom- und Gaspreisdeckel, die voraussichtlich im März 2023 umgesetzt werden sollen, werden dann auch von den Stadtwerken entsprechend umgesetzt werden.