Preissteigerungen bei den Arbeitspreisen um mehr als das Doppelte. Energiepreisbremse setzt aber auch bei Fernwärme an.
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Nachdem Mitte November bereits deutliche Preiserhöhungen für Erdgas und Strom ab 1. Januar 2023 angekündigt wurden, werden nun auch kräftige Preissteigerungen für Fernwärme angekündigt. Diese Steigerungen, so die Stadtwerke auf ihrer Website, seien „insbesondere auf die Kosten für Erdgas, CO2 und Altholz, das im Biomasseblock zum Einsatz kommt, zurückzuführen“. Dazu kommen gestiegene Netzentgelte sowie staatliche Abgaben und die Beschaffung von Emissionszertifikaten.
Eine Deckelung der Preise gibt es jedoch mit staatlichen Entlastungspaketen, dazu weiter unten mehr.
Leichte Senkung der Grundpreise – Arbeitspreise kosten nun mehr als das Doppelte
Mit einem zukünftigen Preis von 22,5 Cent pro Kilowattstunde steigt der Arbeitspreis für Fernwärme auf mehr als das Doppelte an. Bis zum 31. Dezember 2022 liegt dieser bei 10,25 Cent. Bei der Warmwassererwärmung über einen Wasserzähler steigt der Preis gar um 220 % an; hier kostete der Kubikmeter Warmwasser in diesem Jahr 13,31 Cent und wird ab 1. Januar 2023 mit 29,31 Cent berechnet.
Eine leichte Senkung der Grundpreise je Kilowatt Wärmehöchstlast pro Jahr gibt es trotz einer Erhöhung der Nettopreise. Hier kommt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent zur Geltung.
Für die ersten 30 Kilowatt sinkt der jährliche Grundpreis von bisher 30,46 Euro auf 28,57, zwischen 31 und 100 Kilowatt Verbrauch von 26,98 Euro auf dann 25,29 Euro. Bei einem Jahresverbrauch von 101 bis 1.000 Kilowattstunden wird ab 1. Januar 2023 ein jährlicher Grundpreis von 22,68 Euro fällig (bisher 24,20 Euro) und ab 1.001 Kilowatt dann 20,07 Euro (bisher 21,41 Euro).
Energiepreisbremse auch bei Fernwärme
Auch bei Fernwärme kommt die Erdgas- und Wärmepreisbremse, die sich derzeit in den letzten politischen Entscheidungsprozessen befindet, zum Einsatz. Diese gilt voraussichtlich ab März 2023 und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 angewendet.
Dabei wird auch beim Fernwärmeverbrauch der Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf 9,5 Cent beschränkt, hierbei jedoch nur bis zu einem individuellen Verbrauch von 80 % des Vorjahres. Höhere Verbräuche werden dann nach den obigen Preisen abgerechnet. Mit diesem Instrument sollen Anreize geschaffen werden, noch sparsamer und bewusster mit Wärme-Energie umzugehen.