Gemeinderat könnte bei ehemaliger Papierfabrik in Dillweißenstein von einem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Entscheidung Ende Februar.
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Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik ist für den Stadtteil Dillweißenstein und für die Gesamtstadt eine wichtige städtebauliche Entwicklungsfläche. Seit Jahrzehnten herrscht hier Stillstand. Im „Interesse der Allgemeinheit“ will die Stadt daher „alle Möglichkeiten“ der Steuerung im Bau- und Planungsrecht umsetzen.
Das Areal der ehemaligen Papierfabrik Dillweißenstein war Ende November letzten Jahres für 13,5 Millionen Euro von der Rieser Immobilien GmbH als bisherige Eigentümerin an eine Projektentwicklungsgesellschaft mit Sitz in Österreich verkauft worden. Der Kaufvertrag wurde der Stadtverwaltung am 7. Dezember 2022 mit der Frage übermittelt, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und ob die Stadt Pforzheim davon Gebrauch macht.
Nach „intensiver Prüfung“ ist die Verwaltung nun zu der Auffassung gelangt, dass ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt besteht. In Betracht kommt das Vorkaufsrecht hierbei mit der Argumentation, „städtebauliche Missstände zu beseitigen“. „Aus Sicht der Verwaltung liegt im Fall der Papierfabrik ein solcher Missstand vor, denn das Areal liegt seit Jahren brach“, so Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. Indem die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübe, wolle sie die vorherrschenden städtebaulichen und baulichen Mängel dort beheben und das Areal in absehbarer Zeit sinnvoll weiterentwickeln.
Im Sinne des Gemeinwohls empfiehlt das Baudezernat dem Gemeinderat daher, unter Abwägung der unterschiedlichen Belange der Stadt, der Verkäuferin und der Käuferin, das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Empfehlung steht allerdings unter der Maßgabe, dass nicht der im Vertrag vereinbarte Kaufpreis von 13,5 Millionen Euro, sondern der Verkehrswert in Höhe von 1,3 Millionen Euro bezahlt wird. Dieser Verkehrswert wurde vom Gutachterausschuss in einem umfangreichen Gutachten ermittelt.
Geplant ist hierbei eine Gemeinderatsentscheidung schon am 28. Februar 2023. Dabei sollen am Nachmittag der Hauptausschuss, der Planungs- und Umweltausschuss und der Bau- und Liegenschaftsausschuss und nachfolgend der Gemeinderat über eine entsprechende Vorlage entscheiden.
Sofern sich der Gemeinderat für die Ausübung des Vorkaufsrechtes entscheidet, steht der Verkäuferin in diesem Fall ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Wird dieses Rücktrittsrecht ausgeübt, würden die betreffenden Grundstücke weiter bei der Rieser Immobilien GmbH verbleiben, so dass kein Vertrag mit der österreichischen Projektentwicklungsgesellschaft oder der Stadt Pforzheim zustande käme. Damit, so die Stadt, wäre zumindest sichergestellt, dass das Areal nicht zu einem Preis verkauft wird, der deutlich über dem Verkehrswert liegt. Damit wäre auch das vom Baugesetzbuch verfolgte Ziel umgesetzt, die Bodenpreise zu dämpfen und der Grundstückspreisspekulation entgegenzuwirken.
Quelle(n): pm