Kommunen sollen mehr Möglichkeiten bekommen, Umfelder von Synagogen und jüdischen Erinnerungsorten zu schützen. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Immer wieder war in der Vergangenheit der Platz der Synagoge ein Ort, an dem Demonstrationen und Aufmärsche aus dem Umfeld der „Kritiker“ der Corona-Maßnahmen vorbeizogen. Die Stadt hatte hierbei bisher wenig Spielraum, entsprechenden Forderungen nach Untersagungen nachzugehen.
Aus diesem Grund haben im baden-württembergischen Landtag mehrere Fraktionen einen so genannten Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, mittels einer aktualisierten Handreichung den Kommunen Beschränkungen von juden- und israelfeindlichen Aufmärschen im Umfeld von Synagogen und jüdischen Erinnerungsorten zu erleichtern.
Oberbürgermeister Peter Boch begrüßt den Vorstoß der Fraktionen im Landtag in einer Mitteilung: „Auch wir möchten Gedenkstätten wie den Platz der Synagoge vor demokratiefeindlichen und antisemitischen Versammlungen besser schützen. Daher habe ich das Schreiben des Vorsitzenden der Pforzheimer Jüdischen Gemeinde, Rami Suliman, an den Landtag mit einem ergänzenden Anschreiben unterstützt und darum gebeten, das Anliegen in die Landesregierung zu tragen.“
Nun sei das Land gefordert. Sobald der Stadtverwaltung detaillierte Informationen hinsichtlich des Entschließungsantrags vorlägen, würden diese rechtlich bewertet und jegliche Handlungsmöglichkeiten zum Schutz jüdischer Erinnerungs- und Begegnungsorte im Rahmen des geltenden Rechts beurteilt und umgesetzt, bekräftigt Boch. Auch Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dirk Büscher beurteilt die Initiative positiv: „Ein Versammlungsverbot am Platz der Synagoge ist absolut nachvollziehbar und wünschenswert, um ein klares Zeichen gegen Hetze und Antisemitismus zu setzen und die Würde von jüdischen Gedenkorten zu erhalten.“ Die Handlungsmöglichkeiten als Versammlungsbehörde definierten sich aber über die gesetzlichen Bestimmungen. Es benötige schlussendlich eine rechtliche Legitimation, um als Versammlungsbehörde agieren zu können.