Erste im letzten Jahr angekündigten Ladesäulen bereits in Betrieb. Noch fehlt an neuen Standorten die Beschilderung. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Der ein oder andere Autofahrer wird sie gesehen haben und Besitzer von Elektroautos sowieso, sofern diese auch außerhalb der heimischen Wallbox ihr Auto laden: Die Stadtwerke Pforzheim bauen seit einigen Monaten nach und nach Ladesäulen für Elektroautos in öffentliche Parkräume ein und ergänzen damit das bisher eher grobmaschige Netz. Im April letzten Jahres hatten Stadt und Stadtwerke eine entsprechende Ausbauinitiative angekündigt, die nun nach aktuellem Stand bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein soll, so die Stadtwerke auf Anfrage unserer Redaktion. Recherchiert werden können die Standorte über die üblichen Apps von Anbietern oder auch über die Website der Stadtwerke, die auf einer Karte auch die geplanten Standorte verzeichnet.
Dennoch kann an den ersten installierten Ladesäulen bereits zuverlässig Fahrstrom bezogen werden. Notwendig ist hierfür entweder eine Ladekarte oder eine App eines Anbieters, mit der ein Ladevorgang freigegeben werden kann. Mitzubringen ist auch bei den neuen Ladesäulen zwingend ein eigenes Ladekabel mit dem üblichen Typ-2-Anschluss.
Beschilderung fehlt noch
Trotz neuer Ladesäulen schauen dennoch viele Fahrer von Elektroautos derzeit noch regelmäßig in die Röhre. Denn obwohl neue Ladesäulen bereits in Betrieb sind, können oftmals keine Ladevorgänge begonnen werden, weil die Parkplätze davor belegt sind.
Grund hierfür ist, dass noch die erforderliche Beschilderung fehlt, um die entsprechenden Parkplätze vor Ladestationen nur für Elektroautos und für deren Ladevorgänge freizugeben. Bis dahin sind auch Parkplätze vor Ladesäulen immer noch normale Parkplätze und dürfen rein rechtlich betrachtet auch von Autos mit Verbrennungsmotor belegt werden.
Diese Beschilderung wird, so die Stadt auf Anfrage, angeordnet und dann auch umgesetzt. Hierzu würden derzeit die neuen Standorte zusammengestellt werden, um diese dann umgehend zu beschildern. Erforderlich ist hier ein Zusammenspiel zwischen Stadtwerke und Stadt, da die Parkplätze der Stadt gehören.
Bis dahin hilft nur das scharfe Auge des Autofahrers, um eine freie Ladesäule und vor allem den Parkplatz davor für einen Ladevorgang zu ergattern. Und Autofahrer mit Verbrennungsmotor könnten sich bei der Gelegenheit freiwillig an § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung erinnern und den Rat beherzigen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.