Insolvenzverfahren soll im Eigenverwaltungsverfahren durchgeführt werden. Betrieb geht zunächst vollumfänglich weiter.
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Der 1923 gegründete Pforzheimer Versandhändler Klingel geht ausgerechnet in seinem Jubiläumsjahr in die Insolvenz. Das berichtete heute Vormittag zuerst die Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“. Die Belegschaft wurde am Nachmittag von der Geschäftsführung über die Schritte informiert. Betroffen von der Insolvenz ist die Hauptgesellschaft, die „K-Mail Order GmbH & Co. KG“ und zwei Tochtergesellschaften. Betroffen sind in allen drei Unternehmen insgesamt 1.800 Mitarbeitende.
Gründe für die Insolvenz seien die „schwierigen Marktbedingungen“, die unter anderem durch eine „deutliche Konsumzurückhaltung“ entstanden sind. Dazu kämen hohe Liquiditätsbindungen in Warenlagern aufgrund verzögerter Lieferketten in der Corona-Pandemie, gestiegene Kosten bei der Katalogproduktion und in der Logistik.
Betrieben wird das Insolvenzverfahren im so genannten Eigenverwaltungsverfahren.
Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren? Die Eigenverwaltung ist in der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. (aus: Wikipedia)
Als Sachwalter ist der Rechtsanwalt Martin Mucha von der Stuttgarter Kanzler Grub Bucher bestellt. Der Geschäftsbetrieb in allen Gesellschaften soll vollumfänglich weitergehen.