Notfallsanitäter nun mit erweiterten Befugnissen

DRK-Notfallsanitäter Sven Thieme (links) hat vom Mediziner Lutz Zöller-Theoharidis per Urkunde bestätigt bekommen, dass er seinen Patienten nun bereits vor Eintreffen eines Arztes bestimmte Medikamente verabreichen darf (Foto: DRK KV Pforzheim/Daniela Kneis)

Notfallsanitäter können als "Vorabdelegation" schon vor der Ankunft eines Notarztes von diesem medizinischen Befugnisse erhalten.

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Als einer der ersten DRK-Kreisverbände in Baden-Württemberg ist nun der Pforzheimer DRK-Kreisverband in der Lage, dass Notfallsanitäter, die zuerst bei einem Patienten ankommen, bei gleichzeitiger Alarmierung eines Notarztes von diesem befugt werden kann, medizinische Maßnahmen wie beispielsweise die Gabe von schmerzstillenden Medikamenten einzuleiten. Bisher durfte dies aus rechtlicher Sicht nur ein Notarzt selbst tun, was bei der üblicherweise getrennten Anfahrt von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug oftmals zu Verzögerungen bei der Notfallbehandlung führte.

Die erforderlichen Grundlagen für die Einführung der so genannten „Vorabdelegation“ basiert auf eine Entscheidung des Landesausschusses für den Rettungsdienst. Mit der Umsetzung ging es landesweit bisher eher zurückhaltend voran. „Umso mehr sind wir stolz darauf, als einer der ersten Kreisverbände in diesem Bereich bereits durchstarten zu können“, sagt der hiesige Kreisverbandspräsident Prof. Dr. Wolfgang Kramer, der als Landesarzt des DRK Baden-Württemberg maßgeblich an dem Konzept mitgewirkt hat. „Die Kompetenzen der Notfallsanitäter werden damit voll ausgeschöpft. Eine optimale Therapie kann früher beginnen, und die notärztlichen Ressourcen können gezielter disponiert werden“, so Kramer weiter.

Als einen „wichtigen Schritt für eine bessere Notfallversorgung“ bezeichnet der Notfallmediziner Lutz Zöller-Theoharidis den Start der Vorabdelegation. Er ist seit Februar beim DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis als Ärztlicher Verantwortlicher für den Rettungsdienst tätig ist. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, das Wissen zur Anwendung der entsprechenden Medikamente bei den Notfallsanitätern zu überprüfen und ihnen deren Gabe an die Patienten per Urkunde zuzusprechen.

Besim Karadeniz
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