Oberbürgermeister Peter Boch übt Kritik an Umsetzung und befürchtet für bestimmte Grundstückskonstellationen starke Erhöhungen der Grundsteuer.
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Die Stadt Pforzheim wird Ende Juni im Hauptausschuss und im Gemeinderat über den aktuellen Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform zum Januar 2025 informieren. Dieser Prozess der Grundsteuerreform begann im letzten Jahr dadurch, dass Grundbesitzer Angaben zu ihrem Besitz liefern mussten. Anhand dieser Daten wird die Grundsteuer individuell neu berechnet. Gleichzeitig soll die neue Berechnungsweise jedoch möglichst aufkommensneutral sein, so dass unter anderem auch der Pforzheimer Gemeinderat bis Herbst 2024 neue Hebesätze für die beiden Grundsteuerarten A und B muss.
Was ist die Grundsteuerreform? Die Grundsteuer betrifft Besitzer von Grundstücken und Immobilien und gehört zu den wichtigsten Steuern für Städte und Kommunen. In Pforzheim ist für das Jahr 2023 ein Volumen von etwa 29,4 Millionen Euro an Grundsteuern veranschlagt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die derzeitige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken verfassungswidrig ist. Daraufhin hat der Gesetzgeber 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz geschaffen, auf dessen Basis die Länder mit eigenen Regelungen eine Neuberechnung der Grundsteuer vornehmen.
In Baden-Württemberg wird mit dem Bodenwertmodell allerdings nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert als Berechnungsbasis genommen. Bewertungsgrundlage ist dabei einzig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Der Gebäudewert wird im Südwesten bei der Berechnung der Grundsteuer außen vorgelassen. Dies führt aus Sicht von Oberbürgermeister Peter Boch und Finanzbürgermeister Dirk Büscher dazu, dass trotz Aufkommensneutralität mit besonders großen Belastungsverschiebungen der Grundsteuerzahlenden in Baden-Württemberg zu rechnen ist.
Der Rathauschef bedauert, dass gerade Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel mit einer starken Erhöhung der Grundsteuer rechnen müssen. Je älter das Gebäude und je größer das Grundstück sei, desto größer würde in der Regel die Erhöhung ausfallen. Dies werde auch nicht immer beziehungsweise nicht vollständig durch die um 30 Prozent reduzierte Steuermesszahl für Wohnzwecke aufgefangen.
In Einzelfällen, so Boch, könnte die Mehrbelastung ein Zehnfaches betragen und mehrere tausend Euro pro Jahr ausmachen. „Als Stadt Pforzheim haben wir auf diese vom Land Baden-Württemberg gewollten Belastungsverschiebungen keinen Einfluss und auch keine Möglichkeit sie abzufangen oder zu entschärfen, wenn sich das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nicht verringern soll und der neue Hebesatz auf dieser Grundlage berechnet wird“, so der OB weiter. Eine sehr deutliche Erhöhung der Grundsteuer werde sich auch für unbebaute Grundstücke ergeben. Aus diesem Grund schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vor, auf die vom Land eingeräumte Möglichkeit zur Erhebung einer nochmals höheren Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu verzichten. Ein Beschluss darüber könne aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Demgegenüber werden Gewerbegrundstücke und Eigentumswohnungen beziehungsweise Wohnkomplexe künftig eher begünstigt: Je neuer das Gebäude und je kleiner das Grundstück, desto stärker wird in der Regel die Reduzierung der Grundsteuer ausfallen. In der Vergangenheit fielen teilweise für Eigentumswohnungen höhere Grundsteuern an als für alte Einfamilienhäuser mit Garten.