Mann mit schwerer Alkoholvergiftung von der Polizei auf dem Haidach aufgegriffen.
(Lesezeit: 2 Minuten)Mit schlappen 3,9 Promille Alkohol, gemessen mit einem Atemalkoholvortest, hat die Polizei am Mittwochabend einen 41-jährigen Autofahrer, der mit zwei Passagieren auf der Tilsiter Straße auf dem Haidach unterwegs war, buchstäblich aus dem Verkehr gezogen. Eine „auffällige Fahrweise“, so die Polizei, machte einen aufmerksamen Zeugen so misstrauisch, dass dieser die Polizei informierte.
Die Beamten trafen dann vor Ort den Autofahrer, der gegen 18:30 Uhr sein Fahrzeug geparkt hatte. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit verantworten, so das Polizeipräsidium Pforzheim.
„Absolute Fahruntüchtigkeit“ ab 1,1 Promille
Während schon ab 0,3 Promille von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen wird, beginnt eine „absolute Fahruntüchtigkeit“ ab 1,1 Promille. Die Alkoholgrenze liegt aktuell bei 0,5 Promille, wobei schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut alkoholbedingte Fahrfehler und ein dadurch verursachter Verkehrsunfall zu einer Strafanzeige und Führerscheineinzug führen können.
Je nach Körpergröße und -gewicht entsprechen 4 Promille Alkohol der Menge von sechs Litern Bier oder mehr als zwei Flaschen Wein, jeweils getrunken innerhalb von zwei Stunden. Von einer akuten und potentiell lebensgefährlichen Alkoholvergiftung spricht man schon bei einem Promillewert von 3 Promille. Hier droht der Tod durch Atemstillstand.
Quelle(n): pm