In diesem Jahr sind ab 1. März 2024 die Versicherungskennzeichen für Kleinfahrzeuge blau. (Lesezeit: 2 Minuten)
Das jährlich zu wechselnde Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter muss zum 1. März 2024 ausgetauscht sein. Ab diesem Tag sind turnusmäßig für ein Jahr nur noch blaue Versicherungskennzeichen gestattet.
Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht: Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bedeutet, dass kein Versicherungsschutz vorliegt, der Fahrer also bei einem eventuellen Unfall voll haftbar ist. Zudem kommt hinzu, dass das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat ist, die eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten kann. Auch das „Kassieren“ von Punkten in Flensburg ist möglich, das Bewegen eines Fahrzeuges im öffentlichen Raum ohne Versicherungsschutz kann mit bis zu sechs Punkten sanktioniert werden. Zu beachten ist, dass auch Fahrer von Mietfahrzeugen wie beispielsweise E-Scootern darauf achten müssen, dass das Gefährt, das sie benutzen, über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen muss.
Erhältlich sind Versicherungskennzeichen immer direkt vom Versicherer. Das kann online geschehen, bei vielen Versicherern können entsprechende Kennzeichen aber auch vor Ort gekauft werden.
Preislich bewegen sich Versicherungskennzeichen für ein Jahr, je nach Versicherung, zwischen 50 und 100 Euro. Es empfiehlt sich dabei ein Blick in gängige Vergleichsportale für Versicherungen und eine genaue Auswahl der zusätzlichen Versicherungsleistungen wie Teil- oder Vollkasko.