Beide Opfer weiter im Krankenhaus, jedoch außer Lebensgefahr.
(Lesezeit: 2 Minuten)Wie gestern berichtet, wurden am Dienstag gegen 14:30 Uhr, auf dem Gelände der Fritz-Erler-Schule zwei 17-Jährige bei einer Auseinandersetzung mit zwei männlichen Kontrahenten schwer verletzt. Zwei Tatverdächtige, ein 18- und ein 19-Jähriger, konnten im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen werden.
Die beiden Tatverdächtigen sind keine Angehörigen der betreffenden Schule. Zwischen den beiden männlichen Geschädigten und den Tatverdächtigen bestand nach den bisherigen Erkenntnissen eine Vorbeziehung, wobei insbesondere hinsichtlich des konkreten Anlasses der Auseinandersetzung noch weitere Ermittlungen erforderlich sind, so die Zweigstelle Pforzheim der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Pforzheim in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Zu keinem Zeitpunkt des Geschehens sollen unbeteiligte Dritte konkret gefährdet gewesen sein. Die Schutz- und die Kriminalpolizei sicherten im Zuge der umfangreichen Ermittlung am gestrigen und heutigen Tag weitergehenden Beweismittel. Der 18-jährige Hauptverdächtige wurde am heutigen Nachmittag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. Er steht im dringenden Verdacht, die beiden 17-jährigen Geschädigten mithilfe eines Messers verletzt und sich hierdurch jeweils wegen versuchten Totschlags sowie wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht zu haben. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehl gegen den 18-Jährigen und setzte diesen in Vollzug. Der 18-jährige Tatverdächtige, der sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert hat, befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Hinsichtlich des ebenfalls vorläufig festgenommenen 19-Jährigen ergab sich nach den weiteren Ermittlungen kein dringender Tatverdacht dahingehend, dass dieser sich an einem Messereinsatz gegen die beiden Geschädigten beteiligt hätte. Der 19-Jährige wurde vor diesem Hintergrund bis auf Weiteres wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die beiden Geschädigten, bei denen trotz der Schwere der Verletzungen keine Lebensgefahr besteht, werden weitergehend in Krankenhäusern behandelt. Die weiteren Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten dauern an.