Antragstellungen von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen bis 31. Juli 2024 möglich.
(Lesezeit: 2 Minuten)Ziel des Programms zur Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“ ist es, „Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen“ zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Dabei geht es vor allem auch darum, diese Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Die regionale Umsetzung des ESF Plus in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. In der Goldstadt hat der regionale Arbeitskreis Pforzheim zur Gewährleistung der zielorientierten Umsetzung der Förderperiode seine Förderschwerpunkte für 2024 und 2025 an der aktuellen Situation und Bedarfslage des Stadtkreises ausgerichtet. „Ich begrüße diese neue Möglichkeit der Förderung ausdrücklich. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eine nachhaltige Beschäftigung für alle Bürgerinnen und Bürger in Pforzheim zu erreichen“, betont Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. Dazu fördere der ESF die soziale Inklusion sowie gesellschaftliche Teilhabe und die Bekämpfung von Armut.
Insgesamt steht für die Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“ ein Fördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit einer bis zu 80-prozentigen Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist vom 10. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 möglich. Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten. Die Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.
Quelle(n): pm