Wahlanleitung zur Kommunalwahl 2024

Wahlunterlagen zur Kommunalwahl 2024

Haben Sie nun auch den dicken Umschlag mit den Stimmzetteln zur Kommunalwahl? Wir erklären Ihnen, was Sie damit machen können!

(Lesezeit: 6 Minuten)

Inzwischen landen die Stimmzettel für die Kommunalwahl 2024 in den Briefkästen. Genauer gesagt: Die Hefte mit den Stimmzettel. Waren es 2019 noch 13 Wahllisten, so sind es in der jetzigen Kommunalwahl genau 17 Listen mit insgesamt 661 Kandidaten.

Damit wird die Kommunalwahl für den Stimmberechtigten noch herausfordernder, als bei den letzten Malen. Und bleibt letztlich in Sachen Daseinsvorsorge die wichtigste Wahl, da die großen Vorhaben in einer Stadt nicht der Bundestag entscheidet, sondern der Gemeinderat.

Wie das mit dem Wählen funktioniert, erklären wir Ihnen hier in einem kleinen Ratgeber.

Wahllisten und die Stimmzettel

In Baden-Württemberg sind für die Kommunalwahl keine Einzelbewerber vorgesehen, sondern so genannte Listen. So eine Liste kann von einer Partei aufgestellt werden (wobei Parteien je nach Statut auch mehrere Listen innerhalb einer Kommune aufstellen können), aber auch von einer Interessensvertretung, die dann als so genannte Wählervereinigung auftritt. So eine Wählervereinigung kann mit einer Mitgliedschaft in einer Interessensvertretung verbunden sein, muss es aber nicht.

Für Wahllisten gelten einige Regeln: Sie müssen mindestens einen und maximal so viele Kandidaten wie Plätze im Gemeinderat aufweisen. Jeder Kandidat muss grundsätzlich wählbar sein, mindestens 16 Jahre alt und die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen.

Wahllisten müssen in einer geheimen Wahl aufgestellt werden, diese Listen werden dann mit ggf. erforderlichen Beilagen beim Wahlleiter bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht und dort geprüft. Das ist mit den besagten Wahllisten passiert und daher haben Sie diese vor sich.

Wie wählen wir nun?

Die Stimmzettel haben Sie deshalb vorab bekommen, um Ihre Wahlentscheidung in Ruhe zu Hause vornehmen zu können. Am Wahlsonntag bringen Sie dann einfach Ihre(n) Stimmzettel in das für Sie zuständige Wahllokal mit, packen diese in den dort erhältlichen Wahlumschlag und werfen diesen in die Wahlurne. Aber kommen wir nochmal auf Ihre Wahlentscheidung zurück, denn es gibt mehrere Möglichkeiten zur Wahl:

  1. Sie können eine gesamte Liste wählen. Dazu trennen Sie die jeweilige Liste aus dem Stimmzettelblock heraus und packen im Wahllokal diesen Stimmzettel in den Wahlumschlag, ohne jegliche Kreuzchen oder weitere Kennzeichnungen. Ohne eine Markierung gilt so ein Votum so, dass jeder Kandidat auf der Liste einen Ihrer 40 Stimmen erhält. Wichtig: Streichen Sie keinesfalls einzelne Kandidaten, denn dann zählen nur die Kandidaten, für die ein eindeutiges Votum gegeben wurde! Wenn Sie beispielsweise einen Kandidaten streichen und sonst nichts auf dem Stimmzettel eintragen, vergeben Sie keine einzige Stimme.
  2. Beim so genannten Kumulieren können Sie einzelnen Kandidaten mehr Stimmen vergeben, maximal jedoch 3 pro Person. Die entsprechende Stimmenzahl wird dabei hinter dem Namen in das Kästchen ganz rechts eingetragen. Hat also eine Wahlliste beispielsweise 40 Kandidaten, können Sie entweder allen Kandidaten eine Stimme geben (in dem Sie den Stimmzettel kommentarlos abgeben oder auch hinter jedem Namen ein Kreuzchen oder eine „1“ schreiben) oder einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen vergeben, während dann anderen Kandidaten keine Stimme vergeben wird. Wichtig beim Kumulieren ist, dass die Gesamtzahl der möglichen Stimmen nicht überschritten wird, da ansonsten die Stimmenabgabe ungültig ist.
  3. Wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahllisten wählen möchten, können Sie auch Stimmzettel weiterer Wahllisten in den Wahlumschlag legen. Beachten müssen Sie hierbei unbedingt, dass Sie auf allen Stimmzetteln entsprechende Stimmen mit Kreuzchen oder Stimmzahlen von 1 bis 3 vergeben. Wenn Sie einfach nur mehrere nicht ausgefüllte Stimmzettel in den Wahlumschlag legen, vergeben Sie ebenfalls keine einzige Stimme. Auch hier gilt, dass Sie im Rahmen Ihres gesamten Votums die Zahl von 40 Stimmen nicht überschreiten dürfen.
  4. Wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahllisten wählen wollen, können Sie auch panaschieren. Hier können Sie den Stimmzettel einer Wahlliste nehmen und Namen aus anderen Wahllisten mit Kandidatenname und Wahlnummer übernehmen. Das macht beispielsweise Sinn, wenn Sie in einer Wahlliste einer Reihe von Kandidaten Stimmen vergeben und nur einzelne Kandidaten aus anderen Wahllisten übernehmen möchten. Wichtig ist auch beim Panaschieren, dass die Gesamtstimmenzahl von 40 Stimmen nicht überschritten wird.

Ihr Wahllokal

Ihr zuständiges Wahllokal finden Sie auf dem Schreiben zur Europawahl, die ebenfalls am 9. Juni 2024 stattfindet. Falls Sie dieses Schreiben nicht mehr haben, können Sie das zuständige Wahllokal auch beim Wahlamt der Stadt unter der Rufnummer 07231 39-1111 erfragen.

Sie können auch in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl (wohl für die Kommunal- als auch für die Europawahl) wählen. Für diese Fälle brauchen Sie in jedem Fall den so genannten Wahlschein, den Sie entweder beim Wahlamt oder auch im Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Alten Rathauses beantragen können. Im Briefwahlbüro können Sie übrigens auch direkt die Briefwahl vornehmen und ihre ausgefüllten Wahlunterlagen in dort bereitgestellte Wahlurnen einwerfen.

Für alle diese Sonderfälle in Sachen Briefwahl hat die Stadt Informationen zur Briefwahl bereitgestellt. Auf dieser Seite können Sie auch direkt elektronisch Ihre Wahlunterlagen bestellen.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.