Martin Sellner musste Veranstaltung in Neulingen kurz nach Beginn abbrechen.
(Lesezeit: 2 Minuten)Unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn einer Lesung des Rechtsextremisten Martin Sellner, die in Neulingen durchgeführt werden sollte, wurde Sellner zur „Verhinderung von Straftaten“ ein so genanntes befristetes Aufenthaltsverbot für die Gemeinde Neulingen erteilt, das in „enger Absprache“ mit der Gemeinde auf Grundlage des baden-württembergischen Polizeigesetzes erfolgte, so das Polizeipräsidium Pforzheim in einer Mitteilung.
Die Aushändigung erfolgte am heutigen Abend unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn des nicht öffentlichen Treffens im Zuge der Amtshilfe durch die Polizei. Der Gesetzgeber räumt der zuständigen Ortspolizeibehörde die Möglichkeit eines zeitlich und örtlich befristeten Aufenthaltsverbots ein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Sellner verließ nach Angaben der Polizei im Anschluss den Veranstaltungsraum und kam der Verfügung nach. Weitergehende Teilnehmer blieben zu Teilen vor Ort. Im Einsatz waren Kräfte der Schutz- und Kriminalpolizei des Präsidiums Pforzheim und des Polizeipräsidiums Einsatz.
Die Veranstaltung in der Region war im Rahmen einer „Leserreise“ bereits vor einigen Tagen angekündigt worden, jedoch ohne den genauen Veranstaltungsort zu veröffentlichen. In mehreren Orten, in denen Sellner sein Buch vorstellte, kam es zu Gegendemonstrationen, so auch am heutigen Vorabend in Pforzheim. Bei dieser friedlich verlaufenen Demonstration protestierten rund 70 Teilnehmer gegen den Auftritt.