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(Lesezeit: 2 Minuten)Nachdem nach Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 „Auffälligkeiten“ in den ausgewiesenen Baualtersklassen festgestellt wurden, zog die Stadtverwaltung den Mietspiegel vorletzte Woche zurück, um Teile des Dokuments zu überprüfen und anzupassen. Die Änderungen, so die Pressestelle der Stadt, betreffen vor allem die Parameter, die für die Berechnung der Mieten nach Baualtersklassen entscheidend sind. Die durchschnittliche Basismiete pro Quadratmeter von 8,58 Euro und damit der prozentuale Anstieg gegenüber dem Mietspiegel 2023 sind nicht von den Änderungen betroffen.
Da der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und durch die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e.V. sowie des Mietervereins Pforzheim und Enzkreis e.V. erneut anerkannt wurde, handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Nur der korrigierte neue Mietspiegel ist rückwirkend ab 1. April 2025 gültig.
Der aktuelle Mietspiegel für die Stadt Pforzheim ist kostenfrei elektronisch verfügbar und kann unter www.pforzheim.de/msp als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Anwendung des neuen Mietspiegels unterscheidet sich leicht im Vergleich zum herkömmlichen Tabellenmietspiegel. Deswegen hat die Kommunale Statistikstelle eine Online-Rechenhilfe zur Ermittlung der ortsübliche Vergleichsmiete erstellt. Diese ist unter www.pforzheim.de/mietspiegelrechner verfügbar.
Außerdem sind gedruckte Versionen des Pforzheimer Mietspiegels bei den folgenden Ausgabestellen ab Anfang Mai erhältlich: Bürgercentrum im Alten Rathaus, Ortsverwaltungen Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen, Tourist-Information, Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim e.V. sowie Mieterverein Pforzheim und Enzkreis e.V. Außerdem bietet die Stadtverwaltung an, den Mietspiegel zuzusenden. Bestellt werden kann er mit Hilfe eines Formulars, das unter www.pforzheim.de/msp zu finden ist.