Vorschläge für die zweite Auflage des Ehrungsabends können bis 3. März 2024 eingereicht werden.
(Lesezeit: 2 Minuten)Im September 2024 wird zum dritten Mal ein städtischer Ehrungsabend stattfinden. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden sowohl Einzelpersonen als auch Gruppierungen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen im bürgerschaftlichen Engagement hervorgetan haben, gewürdigt.
Dafür können Bürgerinnen und Bürger ab sofort bis zum 3. März 2024 Ehrungsvorschläge bei der Stadt Pforzheim einreichen. Das funktioniert entweder online unter www.pforzheim.de/ehrungsabend oder auch schriftlich über ein Formular, welches per Post zugeschickt werden kann. Das Formular können Interessierte telefonisch unter 07231/ 39-3019 oder per E-Mail an buergerengagement@pforzheim.de anfordern.
Grundsätzlich kann jede Person, die in und für Pforzheim engagiert ist, vorgeschlagen und geehrt werden. Es ist nicht notwendig auch in Pforzheim zu wohnen. Die zu ehrenden Personen können von den Vereinen, Initiativen etc. oder auch von sich selbst vorgeschlagen werden. Der Kreis der Vorschlagsberechtigten ist nicht eingeschränkt.
Über die Ehrung entscheidet eine Jury bestehend aus Mitgliedern des Beteiligungsbeirats und aus dem Geschäftsbereich Kommunikation und Internationales, in dem das Bürgerschaftliche Engagement sowie das Ehrungswesen angesiedelt sind.
Fünf Ehrungskategorien
Es gibt insgesamt fünf Ehrungskategorien:
- Mindestens zehnjähriges Engagement im erweiterten Vorstand von Vereinen, Initiativen oder Institutionen oder als aktive Mitwirkende im aktiven Vorstand eines Vereins, einer Initiative oder einer Organisation in Pforzheim. Vergleichbare Tätigkeiten in einer Bürgerinitiative ohne gewählten Vorstand sind ebenfalls möglich.
- Mindestens zehnjähriges Engagement als Übungsleiter, Abteilungsleiter, Projektleiter, in politischer Funktion oder als „Gute Seele“ eines Vereines.
- Maximal drei Vertreter eines „neuen, innovativen und zukunftsweisenden Projekts“ aus Vereinen, Kirchen, Institutionen oder Initiativen.
- Maximal drei Vertreter eines „etablierten Projekts“, die das jeweilige Projekt „nachhaltig in der Stadt etabliert“ haben, in dem gesellschaftliche Verantwortung zum Ausdruck komme und das über das Regelangebot hinausgehe.
- Personen unter 25 Jahren, die als junge Aktive ein „junges Engagement“ in Vereinen, Initiativen oder Institutionen weisen können haben oder maßgeblich bei dem Aufbau eines neuen Angebots mitgewirkt haben.
Quelle(n): pm