Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall des Brandes in der Helios-Notaufnahme

Helios Klinikum Pforzheim

Insgesamt sieben Personen werden von der Staatsanwaltschaft beschuldigt. Noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozessauftakt kommt.

(Lesezeit: 3 Minuten)

Fast ein Jahr nach dem verhängnisvollen Brand in der Notaufnahme des Pforzheimer Helios-Klinikums, bei dem ein 58 Jahre alter Mann umgekommen war, hat die zuständige Karlsruher Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen nun Anklage beim Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe erhoben. Angeklagt werden sollen drei Ärzte und vier Pflegekräfte, die am Abend des 2. Mai 2023 mit der Behandlung und Betreuung des Verstorbenen beschäftigt waren.

Die Staatsanwaltschaft geht nach den durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass der Verstorbene im Vorfeld seines Todes über mehrere Stunden hinweg – ohne entsprechende richterliche Anordnung – auf einem Bett fixiert worden und dass diese Fixierung rechtswidrig war. Zudem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass das Feuer bei dem Versuch des – unter erheblichem Alkoholeinfluss stehenden – Verstorbenen entstand, die ihm angelegten Fixiergurte mithilfe der Flamme eines mitgeführten Feuerzeuges zu durchtrennen. Weiterhin geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Brandentstehung unbeaufsichtigt war, obwohl seine ununterbrochene Überwachung in Anbetracht der erfolgten Fixierung geboten gewesen wäre.

Vier Angeschuldigten, die an der Fixierung unmittelbar beziehungsweise „beratend“ mitgewirkt haben sollen, wird vor diesem Hintergrund zur Last gelegt, sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe hierzu schuldig gemacht zu haben. Den drei weiteren Angeschuldigten, die erst nach erfolgter Fixierung des Verstorbenen mit dessen Behandlung bzw. Betreuung betraut gewesen sein sollen, wird jeweils fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass diese jeweils durch ein pflichtgemäßes Vorgehen den Tod des Verstorbenen hätten verhindern können und dass ihnen der Tod daher strafrechtlich zuzurechnen ist.

Hinsichtlich zweier weiterer Bediensteter der Klinik, gegen die zunächst ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, hat sich der anfängliche Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft letztlich nicht bestätigt. Nach den durchgeführten Ermittlungen waren die beiden Beschuldigten nicht an der Fixierung des Verstorbenen beteiligt und haben sich auch nach erfolgter Fixierung nicht pflichtwidrig verhalten. Bezüglich dieser beiden Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren daher durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Das Landgericht Karlsruhe hat bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher ist derzeit auch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozessauftakt kommen wird.

Im Falle einer Verurteilung liegt der mögliche Strafrahmen bei einer freiheitsberaubung mit Todesfolge bei drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafen, in minderschweren Fällen bei einem bis zu zehn Jahren. Beim Straftatsbestand der fahrlässigen Tötung liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafen.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.