61-jähriger Mann am Donnerstagabend von Polizei aus dem Verkehr gezogen.
(Lesezeit: 2 Minuten)Nach einem Hinweis einer Verkehrsteilnehmerin rückte am späten Donnerstagabend ein 61-jähriger Autofahrer aufgrund seines „unsicheren Fahrstils“ in den Fokus einer Streifenbesatzung.
Der BMW-Fahrer befuhr gegen 22 Uhr die Autobahn 8 von Karlsruhe kommend in Richtung Stuttgart. An der Anschlussstelle Pforzheim-West konnte dieser einer Kontrolle unterzogen werden. Die kontrollierenden Polizeibeamten stellten dabei starken Alkoholgeruch fest, weshalb die Beamten einen Atemalkoholvortest durchführten und einen Wert von knapp vier Promille ermittelten. Der 61-Jährige musste im Anschluss eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Bei normal konstituierten Männern entspricht dies einer Alkoholmenge von über 200 Gramm und einem Äquivalent von über 5 Liter Bier oder drei Flaschen Wein. Bei „ungeübten“ Trinkern kann bereits ein Alkoholspiegel von 3 bis 4 Promille im Blut tödlich enden.
Bereits ab 0,3 Promille spricht man von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer
Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.