Unfalltod von Radaktivist „Natenom“ wird zur Gerichtssache

Unfallstelle des tödlich verunglückter Radfahrers zwischen Schellbronn und Neuhausen

Unfallverursachender PKW-Fahrer akzeptiert Strafbefehl nicht und hat Einspruch eingelegt.

(Lesezeit: 2 Minuten)

Der Unfalltod des Radaktivisten Andreas Mandalka aka „Natenom“ wird nach gut neunmonatigen Ermittlungen nun zu einer Angelegenheit eines Gerichts. Nachdem die Zweigstelle Pforzheim der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihre Ermittlungen beendet hat, erhielt der mittlerweile 78 Jahre alte PKW-Fahrer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, in dem eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessatzen festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt wurde. Gegen diesen Strafbefehl wurde
seitens des Angeklagten allerdings bereits Einspruch eingelegt. Sollte der Einspruch nicht noch zurückgenommen werden, wird es somit zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Das teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Der PKW-Fahrer hatte der den Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls am 30. Januar 2024 trotz guter Sichtverhältnisse aus Unachtsamkeit übersehen und ist daher ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen zwischen 80 und 90 km/h auf den Fahrradfahrer aufgefahren, der noch an der Unfallstelle verstarb. Der Tod des 43-Jährigen, der überregional wegen seines Einsatzes für die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr bekannt war, löste bundesweit Reaktionen aus. Die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war.

Besim Karadeniz
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