Testpflicht in Pforzheimer Kitas ab Mittwoch

COVID-19-Antigentest (Symbol)

Zweimal wöchentlich müssen negative Schnelltestergebnisse für jedes Kind vorgelegt werden.

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Ab dem kommenden Mittwoch, 8. Dezember 2021 müssen Kinder in allen Kindertageseinrichtungen in Pforzheim und in der Mühlacker – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Enzkreis am Freitag erlassen hat. Bereits im Frühjahr hatte es eine solche Testpflicht in den Kitas der beiden Städte gegeben.

„Die Infektionslage ist sehr besorgniserregend“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst, die Hintergründe. „Da Kinder bislang nicht geimpft werden konnten, sind Schulen und Kitas potentiell Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“ Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das Dunkelfeld auszuleuchten und die Zahl der infizierten, jedoch asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, zu identifizieren und damit den Viruseintrag so gering wie möglich zu halten. „Regelmäßige und verbindliche Testungen sind hierfür ein probates Mittel, das in seiner Wirkung über die bisherigen freiwilligen Testungen hinausgeht. So gewinnen wir für alle Beteiligten – Personal, Kinder und Eltern – ein höheres Maß an Sicherheit“, betont Joggerst.

Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn erklärt: „Mir liegt besonders am Herzen, dass sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten in unseren Kitas diese möglichst sicher und verlässlich besuchen können. Wenn alle Kinder und das Personal einer Einrichtung regelmäßig getestet werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit größerer Ausbrüche, aufgrund derer dann ganze Einrichtungen geschlossen werden müssten.“

Die Testungen können von einer offiziellen Teststelle bescheinigt oder mit einer Eigenbestätigung von Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen; er gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“, ohne ihn ist ein Betreten der Einrichtung nicht möglich. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Quelle(n): pm

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.