Überarbeitung lässt noch auf sich warten. Neue Handreichung soll auch bei Demonstrationen im Umfeld von Synagogen und Plätzen alter Synagogen gelten.
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Im März haben die Landtagsfraktionen mit einem beschlossenen Entschließungsantrag die Landesregierung aufgerufen, die so genannte Handreichung zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen/israelitischen Einrichtungen fortlaufend zu aktualisieren.
In ergänzenden Informationen, die der Stadtverwaltung vorliegen, soll die in der bisherigen Handreichung dargestellten Grundsätze nun nicht nur für „antiisraelische, sondern auch für sämtliche Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen sowie auf Plätzen alter Synagogen bei Aufbau einer entsprechenden Drohkulisse“ herangezogen werden. Wann die Überarbeitung der Handreichung erfolgen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Die Stadt Pforzheim werde die überarbeitete Handreichung des Landes, sobald sie vorliegt, „eingehend prüfen“ und über die gewonnenen Erkenntnisse sowohl die Jüdische Gemeinde als auch den Gemeinderat informieren. Grundsätzlich würde die Stadt eine Initiative zur Änderung des Versammlungsgesetzes befürworten, um einen größeren Handlungsspielraum zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Gedenkstätten zu erhalten. „Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie. Als Grundrechte können sie nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Diese Rechtslage wird durch den Beschluss des Landes, die dazugehörige Handreichung zu aktualisieren, aber noch nicht geändert“, so Jürgen Beck, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung.
Auflagen und Verbote bisher nur bei Verletzung von Strafgesetzen oder bei bestimmten Geprägen
In der derzeitigen Handreichung des Landes wird hervorgehoben, dass Auflagen oder ein Verbot nur in Frage kommen, wenn „Strafgesetze bei der Durchführung der Versammlung verletzt werden oder wenn die Versammlung ein aggressives, provokatives, einschüchterndes, gewaltsames Gepräge“ hat.
Dies entspreche, so die Stadt, der bisherigen Gesetzeslage, die die Stadt Pforzheim bei der Beurteilung von Versammlungen durchgehend anwendet.
Quelle(n): pm