Aktionsplan mit Maßnahmenpläne für die Gleichberechtigung in der Stadtverwaltung.
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Mit der Unterzeichnung der europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene hat sich die Stadt Pforzheim im November 2017 verpflichtet, nach den Vorgaben der Charta einen Aktionsplan zu erstellen, der Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen beschreibt. Unter Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten Susanne Brückner wurde der erste Pforzheimer Gleichstellungsaktionsplan in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet und dem Gemeinderat bereits Anfang April zur Beschlussfassung vorgelegt. Knapp 250 Menschen waren zuvor an der Erstellung beteiligt, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie Fachkräfte aus Verbänden, Institutionen und Organisationen.
Der Aktionsplan fokussiert drei Schwerpunktthemen zu denen Maßnahmenpläne mit insgesamt 110 Einzelmaßnahmen erarbeitet wurden. Knapp die Hälfte davon findet sich im Bereich der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, kurz: Istanbul Konvention, die seit 2018 geltendes Recht in Deutschland ist und Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen verpflichtet. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Rolle der Stadt als Arbeitgeberin und dienen der Erfüllung der Vorgaben aus dem Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg sowie der Verpflichtungen aus der Zertifizierung der Stadt Pforzheim als familienorientierte Arbeitgeberin nach dem „audit berufundfamilie“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung.
„Mit dem Aktionsplan erfüllen wir verwaltungsintern und auch extern gesetzliche Vorgaben und setzen mit dem Maßnahmenplan zur Istanbul Konvention ein deutliches Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt“, so Oberbürgermeister Peter Boch. „Dies wird weit über Pforzheim hinaus wahrgenommen“, ergänzt die Gleichstellungsbeauftragte und fügt hinzu: „Mit der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Pforzheim haben wir bereits eine erste wichtige Maßnahme aus dem Aktionsplan erfüllt.“
Quelle(n): pm