
Änderungen in der Corona-Verordnung ab 1. März 2021
Friseure und Gartencenter dürfen wieder öffnen, Fahrschulen wieder praktische Fahrstunden und -prüfungen anbieten. [Weiterlesen]
Friseure und Gartencenter dürfen wieder öffnen, Fahrschulen wieder praktische Fahrstunden und -prüfungen anbieten. [Weiterlesen]
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, da die Pandemielage dies inzwischen zulasse. [Weiterlesen]
Maskenpflicht gilt in Fußgängerzonen weiterhin auf Basis der Corona-Verordnung des Landes. [Weiterlesen]
Ab Montag verschärfte Pflicht zum Tragen von medizinischen beziehungsweise FFP2-Masken in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. [Weiterlesen]
Schulen und Kitas bleiben den gesamten Januar geschlossen. Geschäfte dürfen wieder Abholservice anbieten. [Weiterlesen]
Unter anderem nächtliche Ausgangssperren können Kommunen nun auch auf Basis der Corona-Verordnung erlassen. [Weiterlesen]
Schärfere Kontaktbeschränkungen im Dezember. Ausnahmen für die Zeit zwischen 23. und 27. Dezember. Weitgehende Maskenpflicht nun auch bei Arbeitsstätten. [Weiterlesen]
Auch Personen mit Corona-Verdacht müssen bis auf weiteres in häusliche Isolation. Quarantänedauer wird einheitlich auf 10 Tage im Regelfall gesenkt. [Weiterlesen]
Landesregierung passt Corona-Verordnung gemäß den Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz an. Geltungsbereich von 2. bis 30. November 2020. [Weiterlesen]
Land verordnet eine erweiterte Maskenpflicht und Beschränkungen bei Ansammlungen. Regelungen gelten ab heute. [Weiterlesen]
Ministerpräsident mahnt zur Einhaltung von Hygienerichtlinien. Zusätzlich verschärfende Änderungen an der Corona-Verordnung auf den Weg gebracht. [Weiterlesen]
Das Land Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung des Landes rund um die Maskenpflicht an. [Weiterlesen]
Reichlich Verwirrung herrscht darüber, wie sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten verhalten müssen. Dabei sind die Regelungen klar. Ein Überblick. [Weiterlesen]
Mit zusätzlichen Lockerungen ab 1. Juli wird eine Neu- und Zusammenfassung der verschiedenen Corona-Verordnungen vollzogen. [Weiterlesen]
Nun können sich auch wieder größere Gruppen im öffentlichen Raum treffen. Weiterhin gelten Regelungen für Abstand und Hygiene. [Weiterlesen]
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