
Politik
Weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung ab 11. Mai
In Fernverkehrszügen ebenfalls Maskenpflicht. Friseure und Kosmetikstudios dürfen „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten. [Weiterlesen]
In Fernverkehrszügen ebenfalls Maskenpflicht. Friseure und Kosmetikstudios dürfen „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten. [Weiterlesen]
Planung sind die Öffnung weiterer Einrichtungen in den nächsten Wochen vor. Großveranstaltungen bleiben voraussichtlich bis Ende des Jahres untersagt. [Weiterlesen]
Spielplätze werden bis Donnerstag fast alle wieder zugänglich sein. Es gelten Mindestabstände und weitere Regelungen. [Weiterlesen]
Änderungsverordnung für die Corona-Verordnung des Landes gestattet weitere Öffnung von Einrichtungen. [Weiterlesen]
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