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Grundsteuerbescheide kommen ab 28. Januar 2025
Erstes Fälligkeitsdatum bereits am 15. Februar 2025. Einwände müssen an das Finanzamt. [Weiterlesen]
Erstes Fälligkeitsdatum bereits am 15. Februar 2025. Einwände müssen an das Finanzamt. [Weiterlesen]
Informationen über Bodenrichtwerte zur Abgabe der Feststellungserklärung nun veröffentlicht. Grundstücksbesitzer müssen tätig werden. [Weiterlesen]
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