
Grundsteuerbescheide kommen ab 28. Januar 2025
Erstes Fälligkeitsdatum bereits am 15. Februar 2025. Einwände müssen an das Finanzamt. [Weiterlesen]
Erstes Fälligkeitsdatum bereits am 15. Februar 2025. Einwände müssen an das Finanzamt. [Weiterlesen]
Der Gemeinderat verspielt Vertrauen in die Finanzen der Stadt durch Wahlgeschenke und Klientelpolitik. [Weiterlesen]
Mit der Steuersenkung sollen Auswirkungen der Grundsteuerreform abgemildert werden. [Weiterlesen]
Empfehlungen für neue Grundsteuersätze werden dem Gemeinderat vorgelegt. Größere Verschiebungen werden dennoch erwartet. [Weiterlesen]
Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B soll „unverhältnismäßige Belastungen“ für Grundstücksbesitzer vermeiden. [Weiterlesen]
Oberbürgermeister Peter Boch übt Kritik an Umsetzung und befürchtet für bestimmte Grundstückskonstellationen starke Erhöhungen der Grundsteuer. [Weiterlesen]
Folgen der Grundsteuerreform sollen durch eine Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes für Aufkommensneutralität bei der Stadt und für Tragfähigkeit bei Grundbesitzern sorgen. [Weiterlesen]
Abgabe von Feststellungserklärung zur Grundsteuerform derzeit nicht möglich. Umsatzsteuervoranmeldungen nicht betroffen. [Weiterlesen]
Informationen über Bodenrichtwerte zur Abgabe der Feststellungserklärung nun veröffentlicht. Grundstücksbesitzer müssen tätig werden. [Weiterlesen]
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