Gesetzesänderung zu Balkonkraftwerken
Für Wohnungseigentum und Mietobjekte gilt nun ein Rechtsanspruch auf Installation von kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen. [Weiterlesen]
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Fifty-Fifty-Einsparprojekte an Schulen werden zukünftig von anderem Anbieter durchgeführt. [Weiterlesen]
Bis zu 250 Euro Förderung auf die Anschaffungskosten möglich. [Weiterlesen]
Landesweit im Jahr 2022 Solarstromanlagen mit einer Leistung von 807 Megawatt neu installiert. [Weiterlesen]
Vorträge beschäftigen sich rund um Heizen und Photovoltaik. [Weiterlesen]
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