
Geänderte Corona-Verordnung ab morgen
Änderungsverordnung für die Corona-Verordnung des Landes gestattet weitere Öffnung von Einrichtungen. [Weiterlesen]
Änderungsverordnung für die Corona-Verordnung des Landes gestattet weitere Öffnung von Einrichtungen. [Weiterlesen]
Zunächst sind Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs verpflichtend. Auch selbst hergestellte Masken dürfen genutzt werden. [Weiterlesen]
Bestehende Verordnung wird nochmals verschärft. Zusätzliche Regelungen gelten ab 0 Uhr. [Weiterlesen]
Weitgehend nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Gaststätten geöffnet. Verordnung gilt vorerst bis 15. Juni 2020. [Weiterlesen]
Weitere Schließungen von Kultur- und Sporteinrichtungen landesweit verfügt. Verordnung gilt automatisch auch in Kommunen im Land. [Weiterlesen]
Die Schulen schließen im Vorfeld einer Corona-Pandemie in Baden-Württemberg nicht sofort, sondern erst ab Dienstag. Eine haarsträubende Fehlentscheidung. [Weiterlesen]
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