Gesetzesänderung zu Balkonkraftwerken
Für Wohnungseigentum und Mietobjekte gilt nun ein Rechtsanspruch auf Installation von kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen. [Weiterlesen]
Für Wohnungseigentum und Mietobjekte gilt nun ein Rechtsanspruch auf Installation von kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen. [Weiterlesen]
Bis zu 250 Euro Förderung auf die Anschaffungskosten möglich. [Weiterlesen]
Landesweit im Jahr 2022 Solarstromanlagen mit einer Leistung von 807 Megawatt neu installiert. [Weiterlesen]
Photovoltaikanlage soll nach Fertigstellung des geförderten Schulbaus eingebaut werden. [Weiterlesen]
Fraktion befürchtet, dass die geplante Anlage im Rahmen der Sanierung doch nicht gebaut werden könnte. [Weiterlesen]
Copyright © 2024 by netpla.net Digitale Kommunikation Besim Karadeniz – MADE IN PF WITH ❤️