Schutz vor „Gehsteigbelästigungen“ nimmt erste Hürde
Gesetzesentwurf sieht Ordnungswidrigkeitsverfahren vor, die mit bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden können. [Weiterlesen]
Gesetzesentwurf sieht Ordnungswidrigkeitsverfahren vor, die mit bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden können. [Weiterlesen]
Beide Organisationen fordern den Wegfall des umstrittenen Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch zu Schwangerschaftsabbrüchen. [Weiterlesen]
Versammlungsrecht darf nicht pauschal eingeschränkt werden, so das Bundesverwaltungsgericht. [Weiterlesen]
Stadt ist weiterhin der Auffassung, dass Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor der Beratungsstelle von Pro Familia rechtswidrig waren. [Weiterlesen]
Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann mit Bitte, „gesetzliche Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung“ rasch anzugehen. [Weiterlesen]
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kassiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ein. [Weiterlesen]
Verwaltungsgericht Karlsruhe weist die Klage von Abtreibungsgegnern gegen eine Bannmeile der Stadt vor den Räumen von „Pro Familia“ ab. [Weiterlesen]
Mitarbeiter, Professoren und Studierende spenden „Berge von Spielsachen“ an pro familia in einer jährlichen Aktion. [Weiterlesen]
Hochschule Pforzheim und pro familia veranstalten Aktionstag. [Weiterlesen]
Hans-Ulrich Rülke und Brigitte Römer sichern Unterstützung für die Bedürfnisse von pro familia zu. [Weiterlesen]
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